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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - 3 O 576/12   

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https://dejure.org/2012,36536
OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - 3 O 576/12 (https://dejure.org/2012,36536)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.10.2012 - 3 O 576/12 (https://dejure.org/2012,36536)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 3 O 576/12 (https://dejure.org/2012,36536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 67 Abs 1 JGG, § 81b Alt 2 StPO
    Löschung personenbezogener Daten aufgrund einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 67 Abs. 1; StPO § 81 b 2. Alt.
    Zulässigkeit der Aufbewahrung von unter Verstoß gegen § 67 Abs. 1 JGG erlangten erkennungsdienstlichen Unterlagen; Vernichtung der Unterlagen unter Verstoß gegen § 67 Abs. 1 JGG erlangten erkennungsdienstlichen Unterlagen zur effektiven Verwirklichung des Schutzes des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Löschung personenbezogener Daten aufgrund einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Aufbewahrung von unter Verstoß gegen § 67 Abs. 1 JGG erlangten erkennungsdienstlichen Unterlagen; Vernichtung der Unterlagen unter Verstoß gegen § 67 Abs. 1 JGG erlangten erkennungsdienstlichen Unterlagen zur effektiven Verwirklichung des Schutzes des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - 3 O 576/12
    Prozesskostenhilfe ist nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO zu gewähren, wenn hinreichende Erfolgsaussicht für den beabsichtigten Rechtsstreit besteht, wobei aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, insbesondere bei den von Fachgerichten zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten, keine überspannten Anforderungen zu stellen sind (BVerfG, Beschl. v. 07.04.2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1936 f.).

    Schwierige Tatsachen- oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (BVerfG, Beschl. v. 07.04.2000, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 22.06.2004 - 10 C 04.1496 -, juris).

  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - 3 O 576/12
    Da das Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren eine Prüfung der Sach- und Rechtslage auch nur vorläufig vorzunehmen hat und die Prüfung der Erfolgsaussicht nicht dazu dienen soll, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vor zu verlagern, genügt eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs (BVerwG, Beschl. v. 08.03.1999 - BVerwG 6 B 121.98 -, NVwZ-RR 1999, 587).
  • VGH Bayern, 22.06.2004 - 10 C 04.1496
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - 3 O 576/12
    Schwierige Tatsachen- oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (BVerfG, Beschl. v. 07.04.2000, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 22.06.2004 - 10 C 04.1496 -, juris).
  • VG Berlin, 08.11.2006 - 1 A 69.06
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - 3 O 576/12
    Hieraus folgt nach Auffassung des Senats, dass eine Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, die bei einer unter Verstoß gegen § 67 Abs. 1 JGG erfolgten erkennungsdienstlichen Behandlung entstanden sind, unzulässig ist und sie zu vernichten sind, weil nur so der durch § 67 Abs. 1 JGG bezweckte Schutz des jugendlichen Beschuldigten effektiv verwirklicht werden kann (vgl. auch VG B-Stadt, Urt. v. 08.11.2006 - 1 A 69.06 -, zit. nach juris).
  • RG, 14.07.1902 - I 104/02

    Kommanditgesellschaft.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - 3 O 576/12
    Dieses Recht gilt nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg (vgl. Beschl. v. 19.12.2002 - 104/02 -, zit. nach juris; Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 67 Rdnr. 11) auch im strafprozessualen Vorverfahren, insbesondere bei Vernehmungen durch die Polizei, und damit auch für im Ermittlungsverfahren stattfindende erkennungsdienstliche Behandlungen von Jugendlichen für Zwecke des Ermittlungsverfahrens.
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